Wie kann man in die "Vorbeugenden Maßnahmen" aufgenommen werden?

Der Anfang von den Vorbeugenden Maßnahmen:

  1. Wir können Kinder mit Hör·schädigung in der Inklusion immer aufnehmen. 

Sie brauchen für die Aufnahme eine Anmeldung.

Die Anmeldung finden Sie unten auf der Internet·seite.

Verschiedene Menschen können diese Anmeldung machen:

    • Eltern
    • Schule
    • Akustik·fachgeschäft
    • HNO-Ärzt*innen und HNO-Klinik

 

  1. Wir schicken einen Brief zur Aufnahme an die Eltern.

Die Eltern füllen den Brief aus.

Dann schicken die Eltern den Brief zurück.

 

  1. Die Beratung kann starten.