Welche SuS können in der "Vorbeugenden Maßnahmen" aufgenommen werden?

Wir beraten Familien von Schüler*innen mit dem Förder·bedarf Hören in der Inklusion.

Die Schüler*innen besuchen nicht die Förder·schule Hören.                                                         

Die Schüler*innen besuchen die Schule in ihrer Stadt.                                                                      

Das gilt für Schüler*innen in jedem Alter:               

von der Vor·klasse bis zum Abschluss in der Berufs·schule.

Das Schul·gesetz in Hessen sagt:

Die Vorbeugenden Maßnahmen sind eine  wichtige Hilfe für Kinder in der Inklusion.

 

 

Wir beraten:

  • Schüler*innen mit der Diagnose  Hör·schädigung
  • Schüler*innen mit der Diagnose Auditive Verarbei­tungs- und Wahr­neh­mungs·störung (kurz: AVWS)
  • hörende Schüler*innen mit gehörlosen Eltern (CODAs)
  • Schüler*innen mit der Diagnose Hörschädigung und weiteren Förderschwerpunkten an anderen Schulen

 

Wir beraten aktuell mehr als 500 Schüler*innen an allgemeinen Schulen. 

Deshalb können wir nicht eine besondere Förderung im Unterricht (z.B. Lern·übungen) mit den Schüler*innen machen.

Das Thema und die Häufigkeit von der Beratung ist bei allen Schüler*innen verschieden.