Welche SuS können in der "Vorbeugenden Maßnahmen" aufgenommen werden?
Wir beraten Familien von Schüler*innen mit dem Förder·bedarf Hören in der Inklusion.
Die Schüler*innen besuchen nicht die Förder·schule Hören.
Die Schüler*innen besuchen die Schule in ihrer Stadt.
Das gilt für Schüler*innen in jedem Alter:
von der Vor·klasse bis zum Abschluss in der Berufs·schule.
Das Schul·gesetz in Hessen sagt:
Die Vorbeugenden Maßnahmen sind eine wichtige Hilfe für Kinder in der Inklusion.
Wir beraten:
- Schüler*innen mit der Diagnose Hör·schädigung
- Schüler*innen mit der Diagnose Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungs·störung (kurz: AVWS)
- hörende Schüler*innen mit gehörlosen Eltern (CODAs)
- Schüler*innen mit der Diagnose Hörschädigung und weiteren Förderschwerpunkten an anderen Schulen
Wir beraten aktuell mehr als 500 Schüler*innen an allgemeinen Schulen.
Deshalb können wir nicht eine besondere Förderung im Unterricht (z.B. Lern·übungen) mit den Schüler*innen machen.
Das Thema und die Häufigkeit von der Beratung ist bei allen Schüler*innen verschieden.